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Nutzungsbedingungen

 

Die Nutzung der Bibliothek ist zu den, auf der Homepage der Diözese Feldkirch veröffentlichten, Öffnungszeiten sowie nach telefonischer Voranmeldung möglich. Onlineanfragen werden von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 16:00 bearbeitet und in der Regel innerhalb einer Woche beantwortet.

 

Bibliotheksnutzung


Für die Nutzung, insbesondere die Entlehnung von Medien, ist ein gültiger Nutzerausweis nötig. Dieser kann bei der Bibliothek unter Vorlage eines Lichtbildausweises beantragt werden. Erfolgt die Anmeldung online, muss der Identitätsnachweis beim ersten Besuch in der Bibliothek erbracht werden. Die Anmeldung ist kostenlos. Die Benutzer unterschreiben eine Benutzervereinbarung mit Angabe von Namen, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mailadresse. Die Daten werden digital erfasst und unterliegen dem Datenschutz (siehe Datenschutzerklärung), Namens- und Adressänderungen während der Nutzung sollten bitte bekanntgegeben werden.

 

Medienverleih und Vorbestellung

Medien, die nach 1950 gedruckt wurden und keinen besonderen z.B. unikalen Wert haben, können für die Dauer von vier Wochen entlehnt werden.
Aus organisatorischen Gründen müssen Medien, die sich außerhalb der Freihandbibliothek befinden, jedenfalls zwei Tage vor geplanter Entlehnung bzw. Nutzung vor Ort elektronisch oder telefonisch vorbestellt werden, damit diese durch die Bibliotheksmitarbeiter bereitgestellt werden können.


Eine spontane Aushebung von Medien aus dem Magazin ist aus organisatorischen Gründen nur in Ausnahmefällen möglich und liegt im Ermessen der Bibliotheksmitarbeiter. Das Betreten des Magazins oder anderer Lagerräume seitens der Benutzer ist nicht gestattet.

 

Alte und/oder seltene Medien


Medien von besonderem Wert und jedenfalls alle Medien, die vor 1850 gedruckt wurden können ausschließlich an den dafür vorgesehenen Leseplätzen eingesehen werden. Der Benutzer verpflichtet sich, die vorgelegten Medien mit größter Schonung zu behandeln und den entsprechenden Anweisungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten. Es liegt im Ermessen des Bibliothekspersonals einzelne Werke nur unter Aufsicht zur Verfügung zu stellen.

Die Zurverfügungstellung derartiger Medien erfolgt ausschließlich bei einem nachweislichen Forschungsinteresse und es liegt im Ermessen der Archivsleitung die Herausgabe von Medien zu verweigern, wenn Gefahr einer jedweden missbräuchlichen Nutzung oder Beschädigung des Mediums besteht.

 

Verhalten in der Bibliothek und Umgang mit den Medien


Die Nutzer verpflichten sich zu einem umsichtigen und rücksichtsvollen Verhalten in der Bibliothek. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet, Kinder müssen, auch auf Grund der baulichen Situation, ständig beaufsichtigt werden. Essen und Trinken ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Bibliothekspersonal gestattet.


Sämtliche Medien sind ordnungsgemäß und sorgfältig zu behandeln. Insbesondere Eintragungen und Unterstreichungen sowie das Herausreißen von Seiten sind nicht gestattet. Beim Kopieren und Scannen ist auf die Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen und eine schonende Behandlung der Medien zu achten.

 

Urheberrecht


Generell muss bei der Nutzung, der zur Verfügung gestellten Medien das Urheberrecht beachtet und eingehalten werden.

 

Beschädigung und Verlust von Medien


Wer ein Medium verliert oder beschädigt oder wer sonstige Arbeitsmittel, Einrichtungs- oder bewegliche Gegenstände der Diözesanbibliothek Feldkirch beschädigt, hat Schadensersatz zu leisten. Die Bibliotheksleitung bestimmt die Art des Schadensersatzes nach billigem Ermessen. Sie kann von den Nutzern insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustands verlangen, auf deren Kosten die Ersatzvornahme einleiten, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen; außerdem kann sie sich den durch diese Maßnahmen nicht ausgeglichenen Wertverlust ersetzen lassen. Darüber hinaus kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

 

Mitgeführte Gegenstände


Die Nutzer sind für mitgeführte Gegenstände selbst verantwortlich. Die Bibliothek haftet weder für deren Verlust noch Beschädigung. Dies gilt auch für Schäden an Dateien oder Datenträgern, die durch Nutzung von zur Verfügung gestellten Datenverarbeitungsanlagen, Datenträgern, Datenbanken oder elektronischen Netzen entstehen.

 

Abmeldung/ Löschung der Nutzerdaten


Wird ein Nutzerkonto zwei Jahre lang nicht genutzt, wird dieses automatisch gelöscht. Auch können sie jederzeit, sofern keine offenen Leihverträge bestehen, die Löschung ihrer Daten seitens der Bibliothek beantragen.

 

Mit der Beantragung eines Leserausweises und durch die Nutzung der Bibliotheksinfrastruktur wird die geltende Bibliotheksordnung anerkannt.